Die Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) machen es dem Affiliate Marketing nicht gerade leichter. Einfach mal per Cookie-Spamming endlos viele Nutzerdaten zu sammeln und diese dann gewinnbringend einzusetzen – diese Zeiten sind vorbei. Aber ist diese Form des Marketings deshalb tot? Nein, ganz und gar nicht. Allerdings müssen Marketer und auch Affiliates jetzt auf ein paar Dinge achten, die ihnen vorher ziemlich egal sein konnten. Wie Affiliate Marketing auch heute noch klappt, erklären wir hier.

Was ist Affiliate Marketing überhaupt?

Affiliate Marketing heißt zunächst mal, dass zwei Parteien auf Partnerebene zusammenarbeiten. Das kann zum Beispiel ein Unternehmen sein (Partner A), das seine Werbung auf der Website eines anderen (Partner B) schaltet.

Im Klartext: Partner B stellt Partner A einen Werbeplatz auf seiner Seite zur Verfügung. Wichtig ist allerdings, dass diese Website zum Unternehmen beziehungsweise zu den Werbezielen passt. Die Zielgruppe muss also ein Interesse an der Website haben, auf der ein Werbeplatz „gemietet“ wurde.

Logisch. Es würde beispielsweise für einen Schmuckhersteller ja auch keinen Sinn machen, seine potenziellen Käufer auf der Website eines Gartenbloggers anzusprechen.

Dafür, dass diese Werbung entweder in Form eines scheinbar neutralen Blogbeitrages oder auch eines direkt Banners auf der Website erscheinen darf, erhält der Webseitenbetreiber eine Provision.

Verschiedene Provisionsmodelle

Der Webseitenbetreiber, in diesem Fall „Affiliate“ genannt, kassiert Geld für den von ihm zur Verfügung gestellten Platz vom Unternehmen bzw. Werbetreibenden, der beim Affiliate Marketing „Advertiser“ genannt wird.

Zur Bezahlung haben sich verschiedene Provisionsmodelle etabliert. Die bekanntesten sind:

  • CPC – Cost-per-Click: Hierbei erhält der Affiliate eine Provision, sobald ein Nutzer seiner Webseite auf das Werbebanner des Verkäufers klickt.
  • CPL – Cost-per-Lead: Bei dieser Provisionsvereinbarung gibt’s für jede Handlung, die durch Empfehlung vom Webseitenbetreiber ausgelöst wurde, Geld. Das kann zum Beispiel eine Preisanfrage sein oder auch eine Anmeldung zum Newsletter. Also jeder Click, der den Nutzer auf die Website oder den Onlineshop des Unternehmens weiterleitet.
  • CPS – Cost-per-Sale: Die am häufigsten gewählte Option besagt, dass der Affiliate vorher vereinbarte Prozente vom Verkaufspreis des beworbenes und durch die Werbung verkauften Produktes erhält.

Die Vorteile des Affiliate Marketings

Egal, welches Provisionsmodell gewählt wird – der Affiliate erhält auf alle Fälle nur im Erfolgsfall eine Vergütung. Für den Advertiser heißt das: Er gibt kein Geld einfach so ins Blaue aus, sondern zahlt nur für tatsächliche Klicks, Leads oder Verkäufe. Dadurch, dass nur Webseiten und Affiliates gewählt werden, die zur Zielgruppe passen, ist auch der Streuverlust der Werbemaßnahme sehr gering.

Der Affiliate wiederum kann ohne großen Aufwand ein passives Einkommen generieren. In der Praxis hat es sich bewährt, unterschiedliche gleichartige Produkte auf der Website zu präsentieren. Beispielsweise Werkzeuge für den Heimwerkerbedarf zusammen mit Wandfarben und möglicherweise noch Dekoartikeln. Oder ein großes Fashionsortiment und gleichzeitig Schmuck und Accessoires.

Diese Artikel werden dann mit guten, individuellen Produkttexten ausführlich beschrieben und natürlich auf die jeweiligen Verkaufsseiten des Advertisers verlinkt.   

Viele Affiliates betreuen auch mehrere Webseiten, um eine größere Palette an Produkten und Dienstleistungen abdecken zu können, von denen einigen vielleicht nicht zu den übrigen passen. Die Praxis zeigt jedoch, dass Affiliates, die sich auf eine klare Produktnische spezialisiert haben, oft bessere Umsätze haben.

Welche Formate eignen sich fürs Affiliate Marketing?

Je nachdem, für welche Form des Affiliate Marketings sich Affiliate beziehungsweise Advertiser entscheiden, gibt es verschiedene Formate, die auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnitten sind.

Dazu gehören unter anderem:

Werbebanner, die vom Advertiser angefertigt und zur Verfügung gestellt wurden. Diese sind mit der Leadpage oder Landingpage des Unternehmens verlinkt.

Pop-Ups, die beispielsweise in einem Blogbeitrag über ein bestimmtes Produkt plötzlich auftauchen und den Leser zu einer Handlung auffordern.

Links zum Beispiel besonders markiert in einem Textbeitrag oder auch direkt unter einem Videobeitrag etwa bei YouTube. Mit einem entsprechenden Call to Action versehen, leiten sie beim Draufklicken ebenfalls auf die Verkaufsseite des Werbepartners weiter.

Social Media Postings unter anderem bei Facebook, Twitter, Instagram, in denen der Werbepartner oder das entsprechende Produkt speziell erwähnt werden.

Unboxing-Videos, die sehr gerne von YouTube-Nutzern angeschaut werden. Darin zeigt der Affiliate, wie er beispielsweise das Produkt seines Werbepartners auspackt, zusammenbaut, beschreibt und benutzt.

So kommen Affiliate und Advertiser zusammen Affiliate und Advertiser

Sowohl Affiliates als auch Advertiser stehen am Anfang jeweils vor der gleichen Frage: „Wie finde ich potenzielle Werbepartner?“

Der einfachste Weg zur Antwort darauf sind Affiliate-Netzwerke beziehungsweise Affiliate-Programme.

Dabei handelt es sich um eine Schnittstelle zwischen Unternehmen, die mit einem Affiliate Marketing betreiben wollen und Webseitenbetreibern, die gerne solche Werbung veröffentlichen würden.

Dabei muss es ja nicht unbedingt nur Amazon sein, auch wenn der Internetgigant das wohl bekannteste Affiliate-Netzwerk ist.

Andere sind beispielsweise:

Diese Affiliate-Netzwerke beziehungsweise Affiliate-Programme bringen Advertiser mit den passenden Affiliates zusammen. Voraussetzung, dass die Zusammenarbeit fruchtet, ist allerdings, dass beide Partner wirklich zusammenpassen. Bei der Wahl eines Partnerprogramms sollte man also sehr genau darauf achten, dass sich die Strategie des Unternehmens mit der des Netzwerkes beziehungsweise des gewählten Affiliates deckt.

Was die DSGVO dazu sagt

Damit das Affiliate Marketing für beide Seiten überhaupt erfolgreich sein kann, ist ein möglichst genaues Tracking nötig. Nur mit einem solchen System erkennt der Werbepartner ja, dass ein Kunde durch den Einsatz des Affiliate auf seine Seite gekommen ist.

Und genau hier wird’s kompliziert!

Denn die europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung macht es sehr schwierig, personalisierte Links zu tracken. Auch Cookies, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden können, sind rechtlich nicht mehr zugelassen. Vor allem geht es hierbei um die sogenannten „Third-Party-Cookies“, also Cookies von Drittanbietern. Und genau solche sind für das Tracking der Affiliate-Seiten eigentlich substanziell. Zumindest waren sie das, bevor 2018 die DSGVO in Kraft trat.

Die Lösung können hier beinahe ausschließlich Affiliate Links (im Text, als Banner, als Pop-Up …) sein, die allerdings klar als Werbung gekennzeichnet sein müssen.